Kinderhospize in Deutschland
Im “Kinderkrankenpflege-Netz” finden Sie eine übersichtliche Liste von Kinderhospizen in Deutschland.
Im “Kinderkrankenpflege-Netz” finden Sie eine übersichtliche Liste von Kinderhospizen in Deutschland.
Nein. Sie behalten nicht nur das Recht auf die Bestattung Ihres eigenen Kindes, sondern auch das Recht darauf, Ihr Kind (sofern keine ungeklärte Todesursache besteht) mit nach Hause zu nehmen. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass dieses Recht nicht besteht – für Kinder gilt das gleiche Bestattungsrecht wie für jeden Menschen: 36 Stunden dürfen Verstorbene im häuslichen Bereich bleiben. Setzen Sie sich dafür ein, dass Sie sich von Ihrem Kind angemessen verabschieden können – so, wie Sie es möchten. Alles lesen…
Auf der folgenden Website finden Sie neben den Themen Tot-, Früh und Fehlgeburt auch umfassende, hilfreiche Informationen zu verschiedenen rechtlichen Aspekten (u. a. Mutterschutz, Bestattungsrecht), zur Verfügung gestellt von der “Initiative Regenbogen”.