Muss mein totes Kind in der Klinik bleiben?

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Nein. Sie behalten nicht nur das Recht auf die Bestattung Ihres eigenen Kindes, sondern auch das Recht darauf, Ihr Kind (sofern keine ungeklärte Todesursache besteht) mit nach Hause zu nehmen. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass dieses Recht nicht besteht – für Kinder gilt das gleiche Bestattungsrecht wie für jeden Menschen: 36 Stunden dürfen Verstorbene im häuslichen Bereich bleiben. Setzen Sie sich dafür ein, dass Sie sich von Ihrem Kind angemessen verabschieden können – so, wie Sie es möchten. Wenn der Tod eines Kindes nicht aktiv verarbeitet werden kann, wenn sich die Familie nicht ihren Vorstellungen entsprechend damit auseinandersetzen kann, so macht der Vorfall unruhig und infolgedessen häufig krank. Es gibt glücklicherweise immer mehr Bestatter, die sich dafür einsetzen, dass Sie auch nach dem Tod Ihres Kindes nicht auf Ihre Rechte in Bezug auf dieses verzichten müssen.

Besonders hilfreiche Informationen dazu bietet die Internetseite “Schmetterlingskinder”: Zur Website…

Kategorie: Abschied nehmen
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